Sehr geehrte Kunden,
wir bitten Sie folgendes zu beachten:
Laut Gesetz sind wir dazu verpflichtet, bei Erstbestellern ein amtliches Ausweiskokument zu verlangen, welches
Ihre Volljährigkeit bestätigt. Dies kann ein Foto oder Kopie der Vorderseite des Personalausweises oder des Führerscheins sein.
Dies betrifft vor allem Springmesser, Armbrüste, Waffenzubehör, Abschussbecher, Zwillen, Jagdspitzen für Bögen,
Elektroschocker, Schlagstöcke oder Messer mit beidseitig geschliffener Klingen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ohne die Einreichung kein Versand der Ware erfolgt.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.